Neues Meldegesetz

von Helga Segatz

Das neue Meldegesetz, das am 28. Juni 2012 von der schwarz-gelben Koalition mit den Stimmen von 30 Abgeordneten verabschiedet wurde, erlaubt es den Einwohnermeldeämtern persönliche Daten von Bürgern gegen Entgelt an Adresshändler und Firmen weiterzugeben. Dagegen kann man, wie auch schon früher, vorbeugend Widerspruch einlegen. Dieser gilt aber zukünftig nicht, wenn Adresshändler und Firmen vom Amt bereits vorhandene Daten bestätigen oder aktualisieren lassen wollen.
Wenn Sie wollen, können Sie sich von Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt einen sog. “Antrag auf Speicherung von Übermittlungssperren” zuschicken lassen und damit vorbeugend Widerspruch einlegen, bevor der Bundesrat endgültig darüber entscheidet.

Münchner klicken hier: Speicherung Übermittlungssperren
Der Antrag ist an das zuständige Einwohnermeldeamt zu schicken.

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